Herzlich willkommen bei Ihrem zuverlässigen Partner, wenn es um Steuern geht
Rechts- und
Steuerberatung
in Stuttgart
Ich begrüße Sie recht herzlich in meiner kleinen, modernen Boutique-Kanzlei. Mein Anspruch ist es, Sie bei allen steuerlichen Themen professionell und hochspezialisiert zu beraten.
Ich biete maßgeschneiderte Lösungen in Steuerfragen für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie für Privatpersonen.
Mein breites Dienstleistungsspektrum verbindet klassische Steuerberatung mit anwaltlicher Durchsetzungskraft:
- Laufende Steuerberatung: Begleitung Ihrer Deklaration und vorausschauende Steuergestaltung. Die Erstellung von Steuererklärungen jedweder Art zum Zweck der Steueroptimierung ist Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei.
- Gutachten & Rechtssicherheit: Fundierte Prüfung und Begutachtung komplexer steuerrechtlicher Sachverhalte. Außerdem werden rechtsvergleichende Gutachten (Österreich) angefertigt.
- Durchsetzung & Abwehr: Konsequente Vertretung gegenüber Finanzbehörden und vor Finanzgerichten.
- Krisenmanagement: Fester Beistand bei Betriebsprüfungen und hocheffiziente Verteidigung beim Vorwurf der Steuerhinterziehung.
Ihr entscheidender Vorteil: Sie erhalten damit eine umfassende Beratung aus einer Hand
Als Rechtsanwalt biete ich Ihnen den entscheidenden Mehrwert, der über die klassische Steuerberatung hinausgeht. Steuerliche Weichenstellungen haben fast immer zivilrechtliche Konsequenzen. Bei mir erhalten Sie Betreuung in den angrenzenden Rechtsgebieten - insbesondere im Wirtschafts-, Vertrags- und Arbeitsrecht - direkt aus einer einzigen Hand. Diese Rechtsberatung ist exklusiv den steuerlichen Mandanten vorbehalten.
Für Sie bedeutet das: Sie sparen wertvolle Zeit, vermeiden Reibungsverluste an den Schnittstellen und erhalten rechtssichere, steuerlich optimierte Gesamtlösungen ohne Abstimmungswege zwischen verschiedenen Kanzleien.
Ich wünsche Ihnen einen informativen Aufenthalt!
Ihr
Hannes Sebastian Haug
"Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig."
Amschel Mayer von Rothschild
Verlassen Sie sich auf mich als Ihren steuerlichen Berater
Rechts- und Steuerberatung
Der Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei liegt in der geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen. Auf einer individuellen Beratung zur Steueroptimierung liegt das Hauptaugenmerk. Sie sparen Steuern, soweit es die Steuergesetze zulassen.
Die Anfertigung von Steuererklärungen und Gewinnermittlungen gehört zu den Kernaufgaben.
Der Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn-und Verlustrechnung) ist die Visitenkarte Ihres Unternehmens. Er bildet die Basis für Finanzplanungen und repräsentiert Sie gegenüber Geschäftspartnern, Gläubigern und Banken. Die Einnahme-Überschuss-Rechnung ist die vereinfachte Methode der Gewinnermittlung, von der insbesondere Freiberufler profitieren. Es wird der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermittelt.
Darüber hinaus wird jedwede Form der Steuererklärung für Sie als Unternehmer (KMU) oder Privatperson erstellt.
Als Rechtsanwalt verbinde ich dabei das gesamte Spektrum der Steuerberatung mit juristischer Expertise. Profitieren Sie von dieser Schnittstellenkompetenz.
Teilnahme an Prüfungen
Selbstverständlich stehe ich bei finanzbehördlichen Prüfungen fest an Ihrer Seite. Wenn Außenprüfungen oder Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung bei Ihrem Unternehmen anstehen, verlassen Sie sich auf mich als zuverlässigen Partner, der Ihre Rechtssphäre schützt. Die Kenntnis behördlicher Abläufe, die ich durch meine praktische Ausbildung bei einem Finanzamt erlernen durfte, ermöglicht es mir, Ihre Rechte und Interessen bestmöglich durchzusetzen.
Um die Prüfung für Sie möglichst schonend durchzuführen, besteht oftmals die Möglichkeit, dem Finanzamt die Daten digital via DATEV bereitzustellen.
Dem Schlussgespräch kommt eine große Bedeutung zu. Entscheidend ist nicht nur die Kenntnis höchstrichterlicher Rechtsprechung, um Rechtsansichten des Finanzamts zu widerlegen. Ebenso wichtig ist argumentative Überzeugungskraft: die Fähigkeit, die Finanzbeamten von Tatsachen zu überzeugen, die sich zugunsten der steuerpflichtigen Mandantschaft auswirken. Ihr unmittelbarer Vorteil liegt darin, dass ich weiß, worauf es dem Finanzamt ankommt.
Einspruchs-
verfahren vor dem Finanzamt und Klageverfahren vor dem Finanzgericht
Die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Steuerbescheiden ist essenzieller Bestandteil meiner Tätigkeit. Im Falle der Rechtswidrigkeit ist es meine Aufgabe, Ihnen durch die Erhebung eines Einspruchs gegenüber dem Finanzamt zu Ihrem Recht zu verhelfen. Zudem prüfe ich, ob Eilrechtsschutz in Betracht kommt. Denn ein Einspruch gegen Steuerbescheide hat grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung. Die Finanzbehörde kann daher regelmäßig trotz des Einspruchs die Zahlung einfordern und vollstrecken. Dies lässt sich jedoch mit einem erfolgreichen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung verhindern.
Hat das Finanzamt eine andere Rechtsauffassung, verbleibt der Weg zum Finanzgericht. Hierbei unterstütze ich Sie als Bevollmächtigter vor Gericht und wahre Ihre Interessen. Oft lässt sich bereits im Erörterungstermin eine gute Lösung im Rahmen einer gütlichen Einigung für die Mandantschaft erzielen. Ansonsten wird streitig verhandelt. Die Kenntnis der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist dabei von grundlegender Bedeutung.
Besondere Expertise:
Rechts-
vergleichende Gutachten
Sie haben Berührungspunkte sowohl zum deutschen als auch zum österreichischen Recht?
Hier bietet Ihnen meine Kanzlei eine exklusive, sehr spezielle Dienstleistung an: Rechtsvergleichende Gutachten betreffend das deutsche und das österreichische Recht. Solche Gutachten werden zwar an rechtsvergleichenden Instituten angefertigt oder auch von Großkanzleien; hier ist es allerdings regelmäßig so, dass Juristen des einen Landes sich in Rechtsnormen des anderen Landes erst einarbeiten müssen.
Im Gegensatz dazu besteht das Alleinstellungsmerkmal meiner besonderen Expertise darin, dass ich sowohl als Volljurist des deutschen Rechts mit der Befähigung zum Richteramt als auch als Jurist des österreichischen Rechts ausgebildet bin. Die Rechtsordnungen beider Länder sind mir mithin gleichermaßen vertraut. Insoweit bin ich durch diese Qualifikation in der Lage, eine ganz spezielle Nische zu bedienen: Ich fertige für Sie Gutachten an, die Sachverhalte oder spezielle rechtliche Fragestellungen beider Rechtsordnungen tangieren.
