Rechts- und Steuerberatung Stuttgart - Ihr zuverlässiger Partner

Herzlich Willkommen bei Ihrem zuverlässigen Partner, wenn es um Steuern geht

Rechts- und
Steuerberatung
in Stuttgart

Ich begrüße Sie recht herzlich in meiner kleinen modernen Boutique, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, Sie bei allen steuerlichen Themen professionell und hochspezialisiert zu beraten.

Ich biete maßgeschneiderte Lösungen in Rechts- und Steuerfragen für kleine sowie mittelständische Unternehmen und Privatpersonen. Mein Ziel ist es, Ihre Anliegen effizient zu lösen.

Mein breites Dienstleistungsspektrum für Sie reicht von der klassischen Steuerberatung über die Begutachtung steuerrechtlicher Sachverhalte bis hin zur Vertretung gegenüber Finanzbehörden und vor Finanzgerichten. Ich stehe bei Betriebsprüfungen fest an Ihrer Seite und verteidige Sie beim Vorwurf der Steuerhinterziehung. Sie profitieren von einer umfassenden steuerlichen Beratung.

Ich wünsche Ihnen einen informativen Aufenthalt!

Ihr

Hannes Sebastian Haug

"Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig."
Amschel Mayer von Rothschild

Verlassen Sie sich auf mich als Ihren steuerlichen Berater

Rechts- und Steuerberatung

Die Kanzlei bietet Ihnen umfassende Unterstützung in allen rechtlichen Fragen.

Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen ist dabei ein Tätigkeitsschwerpunkt. Auf einer individuellen Beratung zur Steueroptimierung liegt das Hauptaugenmerk.

Die Anfertigung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen gehört zu den Kernaufgaben. Der Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn-u. Verlustrechnung) ist die Visitenkarte Ihres Unternehmens. Er bildet die Basis für Finanzplanungen und repräsentiert Sie gegenüber Geschäftspartnern, Gläubigern und Banken. Die Einnahme-Überschuss- Rechnung ist die vereinfachte Methode der Gewinnermittlung. Es wird der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermittelt. Darüber hinaus wird jedwede Form der Steuererklärung für Sie als Unternehmer oder Privatperson erstellt. 

 

 

Teilnahme an Prüfungen

Selbstverständlich stehe ich bei finanzbehördlichen Prüfungen fest an Ihrer Seite. Egal ob Außen- oder Sonderprüfungen, Betriebsprüfungen oder Prüfung von Berufsgenossenschaft und Sozialversicherung bei Ihrem Unternehmen anstehen, verlassen Sie sich auf mich als zuverlässigen Partner, der Ihre Rechtssphäre schützt. Denn die Kenntnis finanzbehördlicher Abläufe, die ich durch meine praktische Ausbildung bei einem Finanzamt erlernen durfte, ermöglicht es mir, Ihre Rechte und Interessen bestmöglich durchzusetzen. Um die Prüfung für Sie möglichst schonend durchzuführen, besteht oftmals die Möglichkeit dem Finanzamt die Daten digital via DATEV zur Verfügung zu stellen. 

Dem Schlussgespräch kommt eine große Bedeutung zu. Entscheidend ist nicht nur die Kenntnis höchstrichterlicher Rechtsprechung um Rechtsansichten des Finanzamts zu widerlegen, sondern gerade auch argumentative Überzeugungskraft in Form der Fähigkeit den Finanzbeamten von Tatsachen zu überzeugen, die sich zugunsten der steuerpflichtigen Mandantschaft auswirken. Ihr unmittelbarer Vorteil liegt darin, dass ich weiß, worauf es dem Finanzamt ankommt. Profitieren Sie von meinen Erfahrungswerten.

Einspruchs-
verfahren vor dem Finanzamt und Klageverfahren vor dem Finanzgericht

Die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Steuerbescheiden ist essentieller Bestandteil meiner Tätigkeit. Im Falle der Rechtswidrigkeit ist es meine Aufgabe durch Erhebung des Einspruchs gegenüber dem Finanzamt Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen und zu prüfen, ob Eilrechtsschutz in Betracht kommt. Denn ein Einspruch gegen Steuerbescheide hat grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung, so dass das Finanzamt regelmäßig trotz Einspruch Zahlung einfordern und vollstrecken kann. Das lässt sich mit einem erfolgreichen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung verhindern.

 

Haben die Finanzbehörden einmal eine andere Rechtsauffassung, verbleibt der Weg zu den Finanzgerichten. Hierbei unterstütze ich Sie als Bevollmächtigter vor Gericht und wahre Ihre Interessen. Oft lässt sich bereits im Erörterungstermin eine gute Lösung im Rahmen einer gütlichen Einigung für die Mandantschaft erzielen. Ansonsten wird streitig verhandelt. Die Kenntnis der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist dabei von grundlegender Bedeutung.

 

 

Besondere Expertise:
Rechts-
vergleichende Gutachten

Sie haben Berührungspunkte sowohl zum deutschen als auch zum österreichischen Recht?

Hier bietet Ihnen meine Kanzlei eine ganz besondere, sehr spezielle Dienstleistung an: Rechtsvergleichende Gutachten betreffend das deutsche und das österreichische Recht. Solche Gutachten werden zwar an rechtsvergleichenden Instituten angefertigt oder auch von Großkanzleien; hier ist es allerdings regelmäßig so, dass Juristen des einen Landes sich in Rechtsnormen des anderen Landes erst einarbeiten müssen. 

Im Gegensatz dazu besteht das Alleinstellungsmerkmal meiner besonderen Expertise darin, dass ich sowohl Volljurist des deutschen Rechts (Ass.iur., Befähigung zum Richteramt) als auch Jurist des österreichischen Rechts (Mag.iur.) bin, so dass mir die Rechtsordnungen beider Länder gleichermaßen vertraut sind. Insoweit bin ich durch meine besondere Befähigung in der Lage eine ganz spezielle Nische zu bedienen, indem ich für Sie Gutachten anfertige, die Sachverhalte oder spezielle rechtliche Fragestellungen beider Rechtsordnungen tangieren.

Ich bin damit einverstanden, dass diese Daten zum Zwecke der Kontaktaufnahme gespeichert und verarbeitet werden. Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung jederzeit widerrufen kann.*

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